Digitale Souveränität: Identitäten, Transparenz und Auskunftsrecht
Online-Vortragsreihe: Zu treuen Händen? Verbraucherdatenschutz und digitale Selbstbestimmung
Vortrag 8: Selbstbestimmte Identitäten zur Stärkung der digitalen Souveränität & Vortrag 9: Transparenz und Auskunftsrecht aus Sicht der Nutzer:innen
Vortrag 8: Selbstbestimmte Identitäten zur Stärkung der digitalen Souveränität
Vortrag von Professor Dr. Nils Urbach (Frankfurt University of Applied Sciences)
Bei der Nutzung von Internet-basierten Diensten entstehen zwangsläufig Daten, deren Analyse und Kommerzialisierung häufig in den Händen weniger großer Technologiekonzerne liegen, wodurch wenig transparente und kaum kontrollierbare Datensilos entstehen. Aufgrund des Datenschutzrechts und im Sinne der digitalen Souveränität des Einzelnen ist es daher wichtig, jeder Nutzerin und jedem Nutzer die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt darüber entscheiden zu können, wann, wie und wofür die persönlichen Daten übermittelt und verarbeitet werden. Dies gilt vor allem für solche Daten, die unmittelbar die eigene Identität betreffen. Durch die Weiterentwicklung von kryptografischen Verfahren in Kombination mit der Blockchain-Technologie gewinnt ein neues Identitätsmanagementparadigma an Aufmerksamkeit, was genau an dieser Stelle ansetzt und die geschilderten Herausforderungen zu adressieren versucht. Das Konzept dieser portablen, selbstbestimmten Identitäten (engl.: Self-Sovereign Identities) sieht vor, dass die Nutzerinnen und Nutzer selbst über die Verbreitung ihrer digitalen Identitätsdaten bestimmen können. Dieser Vortrag wird sowohl auf die konzeptionellen Grundlagen als auch die Chancen und Herausforderungen dieses neuen Identitätsmanagementparadigmas eingehen und aufzeigen, wie es zur Stärkung der digitalen Souveränität beitragen kann.
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Vortrag 9: Transparenz und Auskunftsrecht aus Sicht der Nutzer:innen
Vortrag von Dr. Martin Degeling (Ruhr-Universität Bochum)
Schon seit Langem ist es für die meisten Betroffenen schwierig nachzuvollziehen, wer was wann über sie weiß. In der Welt von Big Data und KI geht es dabei heute nicht mehr nur darum, welche Daten wann und auf welcher Plattform mit wem geteilt wurden, sondern welche zusätzlichen Informationen die Betreiber:innen oder Dritte aus den Datenspuren herleiten. Bei Tracking zu Werbezwecken im Internet ist es etwa üblich aus dem Surfverhalten von Webseitenbesucher:innen ihr Geschlecht, Alter und Interessen abzuleiten. Um die Transparenz über Datenflüsse für die Nutzer:innen zu erhöhen, sieht die Datenschutzgrundverordnung vor, dass Betroffene sowohl eine Auskunft als auch eine Kopie ihrer Daten erhalten können. In der Usable-Privacy-Forschung wurde in den vergangenen Jahren untersucht inwiefern Betroffene von diesem Recht Gebrauch machen können und inwiefern die Informationen, die Sie erhalten, dem Ziel der Transparenz und Nachvollziehbarkeit zuträglich sind. Die Probleme fangen damit an, das einigen Unternehmen es (absichtlich) schwer machen, für Betroffene eine Auskunft zu erhalten. Ist diese Hürde genommen, werden Daten dann in verschiedensten Formaten und häufig ohne Erläuterung bereitgestellt, und auch Fehler sind nicht unüblich.
Im Vortrag werden verschiedene Forschungsergebnisse zu Transparenz und Auskunft dargestellt und Vorschläge gemacht, wie Unternehmen oder Datenintermediäre oder Personal Information Management-Systemen (PIMS) ihre Plattformen gestalten sollten, um die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer:innen zu stärken. Schon seit Langem ist es für die meisten Betroffenen schwierig nachzuvollziehen, wer was wann über sie weiß. In der Welt von Big Data und KI geht es dabei heute nicht mehr nur darum, welche Daten wann und auf welcher Plattform mit wem geteilt wurden, sondern welche zusätzlichen Informationen die Betreiber:innen oder Dritte aus den Datenspuren herleiten. Bei Tracking zu Werbezwecken im Internet ist es etwa üblich aus dem Surfverhalten von Webseitenbesucher:innen ihr Geschlecht, Alter und Interessen abzuleiten. Um die Transparenz über Datenflüsse für die Nutzer:innen zu erhöhen, sieht die Datenschutzgrundverordnung vor, dass Betroffene sowohl eine Auskunft als auch eine Kopie ihrer Daten erhalten können. In der Usable-Privacy-Forschung wurde in den vergangenen Jahren untersucht inwiefern Betroffene von diesem Recht Gebrauch machen können und inwiefern die Informationen, die Sie erhalten, dem Ziel der Transparenz und Nachvollziehbarkeit zuträglich sind. Die Probleme fangen damit an, das einigen Unternehmen es (absichtlich) schwer machen, für Betroffene eine Auskunft zu erhalten. Ist diese Hürde genommen, werden Daten dann in verschiedensten Formaten und häufig ohne Erläuterung bereitgestellt, und auch Fehler sind nicht unüblich. Im Vortrag werden verschiedene Forschungsergebnisse zu Transparenz und Auskunft dargestellt und Vorschläge gemacht, wie Unternehmen oder Datenintermediäre oder Personal Information Management-Systemen (PIMS) ihre Plattformen gestalten sollten, um die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer:innen zu stärken.
Die Vortragsreihe “Zu treuen Händen?” wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hinweise zur Teilnahme:
Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung
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